CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism
Vereinfacht zusammengefasst
Grundidee des CO2-Ausgleichs
- Die EU führt ein System ein, das sicherstellen soll, dass importierte Waren ähnliche CO₂‑Kosten tragen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.
- Für bestimmte Güter müssen beim Import spezielle CO₂‑Zertifikate erworben werden.
- Betroffen sind vor allem Branchen mit hohem Energieverbrauch wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom sowie daraus gefertigte Verbindungselemente.
- Ziel ist es, zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagern.
Hintergrund und politische Ziele
- Die EU plant, ihre Emissionen bis 2030 deutlich zu reduzieren (>55%) und bis 2050 klimaneutral zu werden.
- Das Maßnahmenpaket „Fit for 55“ bildet den Rahmen hierfür.
- Der Grenzausgleich soll weltweit Anreize schaffen, CO₂‑Emissionen zu senken, und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schützen.
Wer ist von CBAM betroffen
- Alle Unternehmen, die die genannten Waren in die EU einführen, müssen sich an dir Vorgaben und Regelungen halten und Zertifikate entsprechend erwerben.
- Damit betrifft die Regelung praktisch alle Importeure dieser Produktgruppen im europäischen Markt.
Was ist unter Cabon Leakage zu verstehen
- Carbon Leakage ist die Verlagerung CO2-intensiver Produktionen in Drittländer mit geringeren Umweltauflagen
- Problematik hierbei:
- aus globaler Sicht keine Emissionsvorteile
- Häufig steigen die Emissionen aufgrund geringerer Standarts sogar
- europäische Unternehmen haben Wettbewerbsnachteile
- Der Grenzausgleich soll genau diese Entwicklung verhindern.
Ermittlung der Emissionswerte
- Seit Ende 2023 müssen Importeure regelmäßig Daten zu Emissionen und Warenmengen melden.
- Ab 2026 müssen diese Angaben durch externe Prüfer bestätigt werden; genaue Vorgaben dazu folgen später.
- Für das Jahr 2026 gelten zunächst festgelegte Standardwerte.
- Die Menge der benötigten Zertifikate ergibt sich aus einer Formel, die Emissionen, Benchmarks, bereits gezahlte CO₂‑Preise und die importierte Menge berücksichtigt.
- Festlegung nach DVO 2025/2548
- (Berichtete Emissionen – (CBAM-Benchmark x CBAM-Faktor) – Entrichteter CO2-Preis) x Warenmenge = Anzahl der Zertifikate
Benchmarkt, Übergangsfaktor und kostenlose Anteile
- Die Benchmark dient als Vergleichswert für effiziente Produktionsprozesse; wie sie künftig genau berechnet wird, ist noch offen.
- Ein Übergangsfaktor sorgt dafür, dass kostenlose Zertifikate schrittweise abgeschmolzen werden.
- Der Anteil der kostenpflichtigen Zertifikate steigt jedes Jahr, bis 2034 keine kostenlosen Anteile mehr existieren.
Ablauf der Übergangsphase
- Das System läuft seit 2023, aber mit schrittweiser Einführung.
- Seit 2026 müssen Importeure Zertifikate erwerben, allerdings erst ab 2027 tatsächlich kaufen.
- Die Kosten für Importe aus 2026 werden rückwirkend im Jahr 2027 fällig.
- Wie sich die Preise für Zertifikate entwickeln, ist derzeit nicht absehbar.
Ausnahmen
- Einige Länder mit vergleichbaren Klimaschutzstandards sind ausgenommen, darunter Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
- Auch bestimmte militärische Güter (Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU oder der NATO) fallen nicht unter die Regelung.
Weitere Informationen und Grundlagen
Weiterreichende Informationen rund um den CO2-Grenzausgleich und die zugehörigen Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite der Europäischen Union



