CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism

Vereinfacht zusammengefasst

Grundidee des CO2-Ausgleichs

  • Die EU führt ein System ein, das sicherstellen soll, dass importierte Waren ähnliche CO₂‑Kosten tragen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.
  • Für bestimmte Güter müssen beim Import spezielle CO₂‑Zertifikate erworben werden.
  • Betroffen sind vor allem Branchen mit hohem Energieverbrauch wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom sowie daraus gefertigte Verbindungselemente.
  • Ziel ist es, zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagern.

Hintergrund und politische Ziele

  • Die EU plant, ihre Emissionen bis 2030 deutlich zu reduzieren (>55%) und bis 2050 klimaneutral zu werden.
  • Das Maßnahmenpaket „Fit for 55“ bildet den Rahmen hierfür.
  • Der Grenzausgleich soll weltweit Anreize schaffen, CO₂‑Emissionen zu senken, und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schützen.

Wer ist von CBAM betroffen

  • Alle Unternehmen, die die genannten Waren in die EU einführen, müssen sich an dir Vorgaben und Regelungen halten und Zertifikate entsprechend erwerben.
  • Damit betrifft die Regelung praktisch alle Importeure dieser Produktgruppen im europäischen Markt.

Was ist unter Cabon Leakage zu verstehen

  • Carbon Leakage ist die Verlagerung CO2-intensiver Produktionen in Drittländer mit geringeren Umweltauflagen
  • Problematik hierbei:
    • aus globaler Sicht keine Emissionsvorteile
    • Häufig steigen die Emissionen aufgrund geringerer Standarts sogar
    • europäische Unternehmen haben Wettbewerbsnachteile
  • Der Grenzausgleich soll genau diese Entwicklung verhindern.

Ermittlung der Emissionswerte

  • Seit Ende 2023 müssen Importeure regelmäßig Daten zu Emissionen und Warenmengen melden.
  • Ab 2026 müssen diese Angaben durch externe Prüfer bestätigt werden; genaue Vorgaben dazu folgen später.
  • Für das Jahr 2026 gelten zunächst festgelegte Standardwerte.
  • Die Menge der benötigten Zertifikate ergibt sich aus einer Formel, die Emissionen, Benchmarks, bereits gezahlte CO₂‑Preise und die importierte Menge berücksichtigt.
  • Festlegung nach DVO 2025/2548
    • (Berichtete Emissionen – (CBAM-Benchmark x CBAM-Faktor) – Entrichteter CO2-Preis) x Warenmenge = Anzahl der Zertifikate

Benchmarkt, Übergangsfaktor und kostenlose Anteile

  • Die Benchmark dient als Vergleichswert für effiziente Produktionsprozesse; wie sie künftig genau berechnet wird, ist noch offen.
  • Ein Übergangsfaktor sorgt dafür, dass kostenlose Zertifikate schrittweise abgeschmolzen werden.
  • Der Anteil der kostenpflichtigen Zertifikate steigt jedes Jahr, bis 2034 keine kostenlosen Anteile mehr existieren.

Ablauf der Übergangsphase

  • Das System läuft seit 2023, aber mit schrittweiser Einführung.
  • Seit 2026 müssen Importeure Zertifikate erwerben, allerdings erst ab 2027 tatsächlich kaufen.
  • Die Kosten für Importe aus 2026 werden rückwirkend im Jahr 2027 fällig.
  • Wie sich die Preise für Zertifikate entwickeln, ist derzeit nicht absehbar.

Ausnahmen

  • Einige Länder mit vergleichbaren Klimaschutzstandards sind ausgenommen, darunter Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
  • Auch bestimmte militärische Güter (Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU oder der NATO) fallen nicht unter die Regelung.

Weitere Informationen und Grundlagen

Weiterreichende Informationen rund um den CO2-Grenzausgleich und die zugehörigen Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite der Europäischen Union

CBAM Legislation and Guidance – Taxation and Customs Union