Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Abschluß
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir Sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
2. Preise
2.1 Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den vereinbarten Preisen ab Werk, ausschließlich Verpackung. Ab € 700,– netto liefern wir frachtfrei Empfangsstation und verpackungsfrei.
2.2 Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wir auch bei frachtfreier Lieferung berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern.
2.3 Für Aufträge mit einem Nettowarenwert von unter EUR 100,00 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 20,00 zzgl. MwSt. berechnet.
3. Lieferzeit
3.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3.2 Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei der Anfertigung außergewöhnlicher Sorten sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10% zulässig.
3.3 Bei Lieferverzug und bei zugesagtem Termin muss der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
3.4 Bei begründeten und spätestens innerhalb 8 Tagen erhobenen schriftlichen Mängelrügen liefern wir kostenfreien Ersatz, lehnen aber sonstige Ansprüche jeglicher Art ausdrücklich ab. Sollte die von uns gelieferte Ware Anlass zur Reklamation geben, ist eine für uns kostenpflichtige Nachbearbeitung ohne unser Einverständnis nicht möglich.
3.5 Auf Abruf bestellte Aufträge, welche terminlich nicht genau fixiert sind, müssen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung abgewickelt sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, jedoch nicht vor Rechnungsstellung, tritt auch Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung ein.
3.6 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Verkehrsstörungen,
Betriebsstörungen, Feuerbrunst und sonstige Unfälle oder Umstände gleich, die nicht von uns beeinflusst werden können und die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Der Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Schadenersatzansprüche sind auch in diesen vorstehenden Fällen ausgeschlossen.
4. Versand
4.1 Beiderseitiger Erfüllungsort für Lieferung ist Sindringen. Andere Bedingungen, auch wenn solche auf den Bestellformularen vorgeschrieben sind, gelten nur dann als von uns anerkannt, wenn wir dies ausdrücklich bestätigen.
4.2 Sämtliche Waren gehen stets auf Gefahr des Empfängers, auch bei Frankolieferung.
4.3 Versandweg und Transportmittel sind bei keiner anderen Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Teillieferungen darf der Auftraggeber nicht zurückweisen.
4.4 Wir haften nicht für Schäden, die von Fahrzeugen verursacht werden, die in unserem Auftrag die Ware transportieren.
5. Rücksendungen
5.1 Sendet der Käufer von uns gelieferte Ware ohne unsere ausdrückliche Einwilligung zurück, sind wir zur Erteilung einer Gutschrift nicht verpflichtet.
5.2 Sendet der Käufer ordnungsgemäß gelieferte Ware mit unserer Einwilligung zurück, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 %, mindestens jedoch ein Betrag von € 30,– von der Gutschrift gekürzt. Außerdem trägt der Käufer Gefahr und Kosten der Rücksendung.
6. Gewährleistung
6.1 Mängelrüge und Beanstandung wegen Lieferung und vertragsgemäßer Ware hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel und Beanstandungen wegen Lieferung nicht vertragsgemäßer Waren, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 3 Monate nach Empfang der Ware zu rügen bzw. geltend zu machen.
6.2 Stellt uns der Käufer auf Verlangen zur Überprüfung des beanstandeten Materials geeignete Proben nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
6.3 Mangelhafte oder nicht vertragsgemäß gelieferte Ware nehmen wir zurück und ersetzen sie kostenlos durch einwandfreie Ware, soweit die gelieferte Ware für den Käufer nicht verwendbar ist. Bei mangelhafter Ware können wir stattdessen den Minderwert ersetzen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit zulässig, in jedem Falle ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto ohne jeden Abzug.
7.2 Die Ware bleibt auch nach Weiterverarbeitung bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer tritt die bei Weiterverkauf entstehende Forderung mit Empfangnahme an uns ab, so dass der Erlös uns zusteht und sofort nach Eingang an uns auszuhändigen ist.
7.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind sämtliche bei uns anstehenden Beträge sofort fällig, auch wenn sie in Wechsel bezahlt worden sind. Außerdem können wir sofort von allen Lieferverpflichtungen zurücktreten.
7.4 Pfändungen in die Ware oder sonstige Einschränkungen unseres Eigentums an Ware und Forderungen sind uns sofort anzuzeigen.
7.5 Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten, für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind.
7.6 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.7 Bei verspäteter Zahlung hat der Auftraggeber vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.
7.8 Bei verspäteter Zahlung hat der Auftraggeber vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu
7.9 Bei Änderungen in der Geldwährung haben beide Parteien das Recht, von getätigten Kaufverträgen zurücktreten.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
8.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Sindringen.
8.2 Gerichtsstand ist in jedem Falle, auch für Wechsel- und Scheckklagen Öhringen.
8.3 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
9. Haftungsausschluß
In allen Schadensfällen sind Ansprüche auf Schadenersatz jeder Art ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern die Ersatzansprüche nicht durch unsere Versicherung gedeckt sind. Das gilt insbesondere auch für alle nicht unmittelbar am Liefergegenstand selbst entstandenen Schäden und Schäden durch Benutzungsausfälle.
10. Allgemeines
10.1 Nebenabreden, insbesondere von den vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen, bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
10.2 Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.